Die Einsatzleiterin ist die Ansprechpartnerin und erste Anlaufstelle vor Ort. Sie vermittelt die Helferinnen, plant deren Einsätze und steht dem Helferteam begleitend zur Seite. Die
Einsatzleiterin kann steuerfrei die sogen. Ehrenamtspauschale bis max. 840.- Euro/Jahr für Ihr Engagement erhalten oder sie ist in einem Beschäftigungs-verhältnis bei einer
Sozialstation oder Kirchengemeinde angestellt, abhängig von der Größe der Gruppe und dem Umfang der an sie gestellten Aufgaben. Hier gilt seit Juli 2019 eine Eingruppierung nach der Ordnung
des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA), orientiert an Berufsgruppen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich und der Anzahl der jährlich erbrachten Einsatzstunden einer org. Nachbarschaftshilfe,
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Einsatzleiterinnen sollten die diözesanweiten Einführungskurse und Fortbildungen absolvieren und an den regelmäßigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen.